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B
- Breviarivm Ivris, Das ist, Ein Nutzliches Handbüchlein, vnd kurtzer Außzug gemeiner Sachen, so täglich in Gerichts und Rechtstetten, auch sonsten in Rathschlägen vorfallen (1596)
- Breviarivm Ivris, Das ist, Ein Nützliches Handbüchlein, vnd kurtzer Außzug gemeiner Sachen, so täglich in Gerichts vnd Rechtsstätten, auch sonsten in Rahtschlägen vorfallen Darbey ist auch zu Ende ein kurtz Formular etlicher Klagen, vnd deren Endvrtheiln, Sach halben, so bey dem gemeinen Mann vnd an den Vndergerichten am meisten fürfallen ... zu finden (1622)
- Breviarivm Ivris. Das ist, Ein Nutzliches Handbüchlein, vnd kurtzer Außzug gemeiner Sachen, so täglich in Gerichts vnd Rechtstetten, auch sonsten in Rathschlägen vorfallen: Hiebevor durch einen Cantzler, seinem Sohn zum vnderricht, geschrieben: Darnach aber mit kurtzen vnderschiedlichen General vnd Special Reguln, Additionibus vnd Notis, Durch M. Abraham Saurn, Weiland deß Fürstlichen Hessischen Hofgerichts zu Marpurg, verordneten geschwornen Aduocatum vnd Procuratorem, &c. corrigirt, gemehrt, Vnd jetzt zum vierdtenmal in Truck außgegangen. Darbey ist auch zu Ende, ein kurtz formular etlicher Klagen, vnnd deren Endvrtheiln ... zu finden (1596)
D
- Dives Notariorvm Penvs, Das ist: Ein new schoen außerlesen Formular vnd volkomlich NotariatBuch oder Spiegel Allerley Jnstrumenten Schrifften Brieffen vnd Acten : So in hohen Cantzleyen ... gefertiget ... werden ... Darbey auch zu ende zwo kurtze Formen eins gantzen Rechtlichen Proceß gemeiner Oberlaendischen Staett vnd Consistorien (1589)
- Dives Notariorvm Penvs, Das ist: Ein new schoen außerlesen Formular vnd volkomlich NotariatBuch oder Spiegel Allerley Jnstrumenten Schrifften Brieffen vnd Acten: So in hohen Cantzleyen ... gefertiget ... werden ... Darbey auch zu ende zwo kurtze Formen eins gantzen Rechtlichen Proceß gemeiner Oberlaendischen Staett vnd Consistorien (1589)
- Dives Notariorvm Penvs, Das ist: Ein new schön außerlesen Formular vnd volkomlich NotariatBuch oder Spiegel Allerley Jnstrumenten, Schrifften, Brieffen, vnd Acten: So in hohen Cantzleyen ... gefertiget ... werden ... : Darbey auch zu ende zwo kurtze Formen eins gantzen Rechtlichen Proceß gemeiner Oberländischen Stätt (1595)
- Dives Notariorvm Penvs, Das ist: Ein new, schön, außerlesen Formular vnd volkomlich Notariat-Buch oder Spiegel, Darinnen allerley Instrumenten, Schrifften, Brieffen vnd Acten: So inn hohen Cantzleyen (1598)
- Dives notariorum penus, das ist Ein new, schön, außerlesen Formular vnd volkomlich Notariat-Buch oder Spiegel (1607)
- Dives notariorum penus, das ist: Ein new, schön, außerlesen Formular vnd volkomlich Notariatbuch oder Spiegel, Allerley Instrumenten, Schrifften, Brieffen vnd Acten : darbey auch zu Ende zwo kurtze Formen eines gantzen Rechtlichen Prozeß, gemeiner Oberländischen Stätt (1607)
- Dives notariorum penus, das ist: Ein new, schön, außerlesen Formular vnd volkomlich Notariatbuch oder Spiegel, Allerley Instrumenten, Schrifften, Brieffen vnd Acten : darbey auch zu Ende zwo kurtze Formen eines gantzen Rechtlichen Prozeß, gemeiner Oberländischen Stätt (1602)
F
- Fasciculus de poenis, vulgo Straffbuch (1596)
- Fasciculus de poenis, vulgo Straffbuch (1603)
- Fascicvlvs Criminalivm, vulgò Straffbuch: Darin Begriffen wie heutiges tags, nach allgemeinen beschriebnen Geystlichen vnnd Weltlichen Rechten, Reichs auch LandsOrdnungen, Statuten, Opinionen der Rechtsgelehrten, vnd wolhergebrachten Gewonheiten, etliche grobe eusserliche Sünde, Freuel vnnd begangne Missethaten, Bürgerlich vnd peinlich zustraffen gepflogen werden (1583)
F Fortsetzung
- Formular, Jurament vnd Eidtbuch, Das ist: Gründliche vnd rechte Vnderweysung, wie heutiges tags fast allerley vnd vornembste Eide Iuramenta, Gelübde, so jetzo in gemeinem Gebrauch sind, man obseruiren, deferiren, leisten, halten vnd verrichten sol (1586)
- Formular, Jurament vnd Eidtbuch, Das ist: Gründtliche vnd rechte Vnderweysung, wie heutiges tags fast allerley vnd vornembste Eide, Iuramenta, Gelübde, so jetzo in gemeinem Gebrauch sind, man obseruiren, deferiren, leisten, halten vnd verrichten soll: Jetzo mit sonderlichem fleiß, auß vielen Formularien, Gerichts-Processen vnd Ordnungen, etc. hinc inde der Ivstitien zum besten zusammen getragen vnd in Druck verfertiget / durch Den ... Rechtserfhrnen M. Abraham Sawrn, Advocaten vnd Hofgerichts Procuratorn zu Marpurg in Hessen (1588)
- Formular, Jurament vnd Eydbuch, Das ist: Gründtliche vnd rechte Vnderweysung, wie heutiges tags fast allerley vnd vornembste Eyde, Iramenta, Gelübde, so jetzo in gemeinem Gebrauch sind, man obseruiren, deferiren, leisten, halten vnd verrichten soll (1597)
- Formular-, Jurament- und Eidtbuch (1586)
- Formular-, Jurament- und Eidtbuch (1588)
- Formular-, Jurament- und Eidtbuch : das ist: gründtliche und rechte Underweysung, wie heutiges tags fast allerley und vornembste Eide (iuramenta), Gelübde, so jetzo in gemeinem Gebrauch sind, man (obseruiren, deferiren) leisten, halten und verrichten soll (1586)
- Formular-, Jurament- und Eidtbuch : das ist: gründtliche und rechte Underweysung, wie heutiges tags fast allerley und vornembste Eide (iuramenta), Gelübde, so jetzo in gemeinem Gebrauch sind, man (obseruiren, deferiren) leisten, halten und verrichten soll ... (1586)
M
N
- Neu schön außerlesen Formular vnd volkomlich NotariatBuch (1595)
- New Müntz-Buech : darinnen allerley ... Sorten ... fürgestellt werden und erstlich der Römischen Kayserlichen und Königklichen Mayestat ... sampt allen andern deß H. Römischen Reichs Müntz-Stätten ... ; darneben auch Bäpstlicher Heiligkeit und der König in Hispanien, Portugal, Franckreich, Navarra, Engellandt, Polln, Schweden, Dennemarck, Schottland, auch der ... Eydgenossen in Schweitz ... sampt anderen Müntz-Stätt und -Stände in Italien (1597)
- New MüntzBuech: Darinnen allerley groß vnnd kleine, Silberne vnd Guldene Sorten, vmb wichtiger Vrsach willen also fürgestelt werden: Vnd erstlich der Römischen Kayserlichen vnd Königlichen Mayestat in derselben Königreichen, Erblanden vnd Fürstenthumben ; dann auch der Chur: vnd Fürsten, ... Prelaten, Grauen, Freyherren, sampt allen andern deß H. Römischen Reichs Müntz Stätten vnd Ständen, deren außgangnen Müntzen ; Darneben auch Bäpstlicher Heiligkeit, vnd der König in Hispanien, Portugal ... ; Dann auch der Jtalianischen Fürsten, sampt andern Müntz Stätt vnd Stände in Jtalien. Vnd dann wirt auch ein Dialogus oder Gespräch zwischen dem Gelt vnd der Armut mit angehängt, sehr kurtzweilig zulesen. Neben disem allen wirt auch mit eingebracht, was die Müntzen in altem Testament gewest, vnd waß sie golten, darauß zu sehen, wie man zur selbigen Zeit mit der Müntz gehandelt. Alles mit der Römischen Kayserlichen Mayestat gnädigistem Vorwissen vnd Bewilligung, Auch derselbig außgangnen ins Reich publicierten Proclamata gemeß, in Druck gegeben (1604)
- Nomenclatura Rerum ... iam primum breui cum examine, &c. pro incipientibus in lucem edita (1615)
P
P Fortsetzung
- Parvvm Theatrvm Vrbium, Das ist: Erster Anblick/ vnd Summarischer Außzug/ von Erbawung vnnd Ankunfft namhaffter Stätt/ Schlösser vnd Klöster/ so vor vnd nach der Geburt Christi im Wesen gewesen/ vnd zum theil noch sindt (1593)
- Peinlicher Process: das ist: Gründtliche und rechte Underweysung, wie man in Peinlichen Sachen heutiges tages nach allgemeinen Geistlichen und Weltlichen Rechten ... etliche Mündtliche und Schrifftliche Producta, und Receß halten, stellen, schreiben und procediren soll ... (1587)
- Penvs Notariorvm. Das ist: Ein neuw außerlesen Formular vnd volkomlich Notariat-Buch/: Allerley Jnstrumenten/ Schrifften/ Brieffen vnd Acten: So in hohen Cantzeleyen der Keyser/ Chur/ Fürsten vnd Herrn Höfe/ Auch anderer Stände vnd Stätte Schreibereyen/ Cantzeleyen vnd Consistorien, gefertiget vnd gestellt werden (1580)
- Penvus Notariorvm, Das ist ein neuw außerlesen Formular- vnd volkomlich Notariat-Buch, Allerley Instrumenten, Schrifften, Brieffen vnd Acten : So in hohen Cantzeleyen ... gestellt werden ... ; Darbey auch zu ende ein Peinlicher Processz Nach den gemeinen beschribenen Geistlichen vnd Weltlichen Rechten (1580)
- Penvus Notariorvm, Das ist ein neuw außerlesen Formular- vnd volkomlich Notariat-Buch, Allerley Instrumenten, Schrifften, Brieffen vnd Acten : So in hohen Cantzeleyen ... gestellt werden ... ; Darbey auch zu ende ein Peinlicher Processz Nach den gemeinen beschribenen Geistlichen vnd Weltlichen Rechten ... (1580)
- Penvus Notariorvm, Das ist ein neuw außerlesen Formular- vnd volkomlich Notariat-Buch, Allerley Instrumenten, Schrifften, Brieffen vnd Acten : So in hohen Cantzeleyen ... gestellt werden ... ; Darbey auch zu ende ein Peinlicher Processz Nach den gemeinen beschribenen Geistlichen vnd Weltlichen Rechten (1580)
- Processus iuris scripti et consuetudinis frequentioris per Germaniam … (Gerichtlicher Proceß Des geschribene Rechts / Gewonheit / unnd täglichen Brauchs / in Germanien … ) (1592)
S
- Straff Buch, Das ist: Gründtliche vnd rechte Vnderweysung wie heutiges tags, nach allen gemeinen beschriebnen Geistlichen und Weltlichen Rechten, Reichs auch Lands Ordnungen, Statuten, Opinionen der Rechtsgelehrten, vnd wolhergebrachten Gewonheiten, etliche grobe eusserliche Sünde, Freuel vnd begangene Missethaten, Bürgerlich vnd peinlich zustraffen gepflogen werden (1581)
- Straffbüchlein : Darin Begriffen wie man heutiges tags nach allen gemeinen beschriebnen Geistlichen und Weltlichen Rechten, Reichs auch Landßordnungen, Statuten ... etzliche grobe eusserliche sünde, frevel und begangne missethat Bürgerlich und peinlich zustraffen pflegt etc. ... (1579)
- Straffbüchlein : Darin Begriffen wirdt, wie man heutiges tags ... etzliche grobe eusserliche sünde, freuel ... peinlich zustraffen pflegt (1578)
T
- Tabulatur auff die Laudten etlicher Preambel Teutscher Welscher und Francösischer stück von Liedlein Muteten und schönen Psalmen mit drey und vier stymmen (1533)
- Teutscher Proceß, Auch Gründtliche und rechte Underweysung Weltliches Bürgerliches Rechtens, mit allen nottürftigen Formen der Klagen, Antworten, und aller anderer fürträge, von der Citation an, biß auf die Execution inclusive (1595)
- Theatrvm De Veneficis. Das ist: Von Teuffelsgespenst Zauberern und Gifftbereitern, Schwartzkünstlern, Hexen und Unholden, vieler fürnemmen Historien und Exempel, ..., Sampt etlicher hingerichten Zäuberischer Weiber gethaner Bekanntnuß, Examination, Prob, Urgicht und Straff, etc. ..., ... jetzt auffs neuw zusammen in ein Corpus bracht (1586)