Halberstadtische Cantzley-Ordnung/ Wie in Sachen der streitigen Parteyen zu Güte/ oder Rechte/ verfahren werden soll : In welcher Der Gerichtliche Process auffs kürtzeste verfasset/ und ... ad veterem Iudiciorum ordinem revocirt wird (1652)

Aus Fachtexte
Version vom 20. Januar 2019, 13:53 Uhr von Kuhn (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Digitalisat |TitelVollständig=Halberstadtische Cantzley-Ordnung/ Wie in Sachen der streitigen Parteyen zu Güte/ oder Rechte/ verfahren werden soll : In wel…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Vollständiger Titel Halberstadtische Cantzley-Ordnung/ Wie in Sachen der streitigen Parteyen zu Güte/ oder Rechte/ verfahren werden soll : In welcher Der Gerichtliche Process auffs kürtzeste verfasset/ und ... ad veterem Iudiciorum ordinem revocirt wird
Übergeordnetes Werk Halberstadtische Cantzley-Ordnung
Codex
Format Druck
Autor Ohne Autor
Verlag/Drucker (Verlagsgruppe: Hynitzsch)
Erscheinungsort Nordhausen
Datierung 1652
Sachbereich Jurisprudenz
Spezieller Themenbereich
Anbieter ULB Sachsen-Anhalt
Format
Umfang
Verlinkungen Zum Digitalisat


Nur für eingeloggte User:

WorkflowCheck Nein
Kommentar
Unsicherheit
Unsicherheit - Lösung
Spezialthema-Vorschlag
Ortsbezug
Verlinkungen (für Bearbeiter) Exlink:Halberstadtische Cantzley-Ordnung (1652)-Zum Digitalisat
Kommentar zu alchemistisch-Astrologischen Symbolen