Drey verschiedene Unpartheyische Rechts-Belehrungen, Worinnen Mit unwidertreiblichen Gründen gezeiget, und dargethan wird, daß denen beyden Herren Grafen von Auffseß, Herrn Johann Fridrichen … (1698)

Aus Fachtexte
Version vom 19. November 2024, 12:43 Uhr von Zpd (Diskussion | Beiträge) (1 Version importiert)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Vollständiger Titel Drey verschiedene Unpartheyische Rechts-Belehrungen, Worinnen Mit unwidertreiblichen Gründen gezeiget, und dargethan wird, daß denen beyden Herren Grafen von Auffseß, Herrn Johann Fridrichen …
Übergeordnetes Werk Drey verschiedene Unpartheyische Rechts-Belehrungen Worinnen Mit unwidertreiblichen Gründen gezeiget und dargethan wird daß denen beyden Herren Grafen
Codex
Format Druck, 70 S.
Autor Ohne Autor
Verlag/Drucker Christian Oeser
Erscheinungsort Amberg
Datierung 1698
Sachbereich Jurisprudenz
Spezieller Themenbereich
Anbieter Universitätsbibliothek Augsburg
Format
Umfang 70
Verlinkungen Zum Digitalisat


Nur für eingeloggte User:

WorkflowCheck Ja
Kommentar 1698
Unsicherheit
Unsicherheit - Lösung
Spezialthema-Vorschlag
Ortsbezug
Verlinkungen (für Bearbeiter) Exlink:Drey verschiedene Unpartheyische Rechts-Belehrungen (1698)-Zum Digitalisat
Kommentar zu alchemistisch-Astrologischen Symbolen