Daten ansehen: Digitalisat
Kategorie auswählen:
- Autor (2920)
- Bibliographie (1423)
- Digitalisat (9728)
Digitalisat
> Gehört zusätzlich zu den Sachbereichen: Wirtschaft und Handel &Erscheinungsort: Augsburg
Klick auf einen oder mehrere der Filter, um das Ergebnis einzuschränken.
Unten werden bis zu 14 Ergebnisse im Bereich 1 bis 14 angezeigt.
A
- Ain Sermõ. von dem vnrechten Mammon: Luce am XVi. (1522)
- Außführliches Müntz-Bedencken : auß deß Heyligen Römischen Reichs publicierten Müntz-Edicten und Constitutionen ... deduciert, uber die Frag: ob ein Creditor, welcher vor etlich Jahren dem Debitori ein gewisse Summen Geldts, inn damalen gangbarer Reichsmüntz ... gelihen, sich von dem Debitore mit denen ... verenderten Müntzen ... bezahlen zu lassen schuldig ... seye (1624)
- Außführliches Müntz-Bedencken: auß deß Heyligen Römischen Reichs publicierten Müntz-Edicten und Constitutionen ... deduciert, uber die Frag: ob ein Creditor, welcher vor etlich Jahren dem Debitori ein gewisse Summen Geldts, inn damalen gangbarer Reichsmüntz ... gelihen, sich von dem Debitore mit denen ... verenderten Müntzen ... bezahlen zu lassen schuldig ... seye (1624)
B
K
M
O
P
R
- Rechenbüchlin mit vil schönen exempeln und proben, seer behender gryff unn vorteyl, auf den lynien und zyffern, zuvor der weys nie außgangen (1545)
- Rechtlich Bedencken Uber die Frag Ob ein Creditor oder Glaubiger, welcher verschienen Jahren 1622. und 1623. dem Debitori oder Schuldtner an hochgestaigerten oder gar schlimmen und verkehrten Müntzsorten eine gewisse Summen Geldts vorgestreckt und gelihen, an jetzo ... die Bezahlung in jetzigem gangbahren Valor und Werth: und also ein mehrers, als Er außgeben, köndte oder möge von Rechtswegen begeren und einnemmen : Inn welchem Rechtlichen Bedencken, die Materia deß abgehenden Gewins unnd entspringenden Schadens weitläuffig tractiert unnd außgeführt würdet (1624)
R Fortsetzung
T
V