Rechtlich Bedencken Uber die Frag Ob ein Creditor oder Glaubiger, welcher verschienen Jahren 1622. und 1623. dem Debitori oder Schuldtner an hochgestaigerten oder gar schlimmen und verkehrten Müntzsorten eine gewisse Summen Geldts vorgestreckt und gelihen, an jetzo ... die Bezahlung in jetzigem gangbahren Valor und Werth: und also ein mehrers, als Er außgeben, köndte oder möge von Rechtswegen begeren und einnemmen : Inn welchem Rechtlichen Bedencken, die Materia deß abgehenden Gewins unnd entspringenden Schadens weitläuffig tractiert unnd außgeführt würdet (1624)

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Vollständiger Titel Rechtlich Bedencken Uber die Frag Ob ein Creditor oder Glaubiger, welcher verschienen Jahren 1622. und 1623. dem Debitori oder Schuldtner an hochgestaigerten oder gar schlimmen und verkehrten Müntzsorten eine gewisse Summen Geldts vorgestreckt und gelihen, an jetzo ... die Bezahlung in jetzigem gangbahren Valor und Werth: und also ein mehrers, als Er außgeben, köndte oder möge von Rechtswegen begeren und einnemmen : Inn welchem Rechtlichen Bedencken, die Materia deß abgehenden Gewins unnd entspringenden Schadens weitläuffig tractiert unnd außgeführt würdet
Übergeordnetes Werk Rechtlich Bedencken Uber die Frag Ob ein Creditor oder Glaubiger
Codex
Format Druck
Autor Philipp Baumgartner
Verlag/Drucker Andreas Aperger
Erscheinungsort Augsburg
Datierung 1624
Sachbereich Jurisprudenz, Wirtschaft und Handel
Spezieller Themenbereich Geld- und Münzwesen
Anbieter Bayerische Staatsbibliothek
Format
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