Rechtlich Bedencken Uber die Frag Ob ein Creditor oder Glaubiger, welcher verschienen Jahren 1622. und 1623. dem Debitori oder Schuldtner an hochgestaigerten oder gar schlimmen und verkehrten Müntzsorten eine gewisse Summen Geldts vorgestreckt und gelihen, an jetzo ... die Bezahlung in jetzigem gangbahren Valor und Werth: und also ein mehrers, als Er außgeben, köndte oder möge von Rechtswegen begeren und einnemmen : Inn welchem Rechtlichen Bedencken, die Materia deß abgehenden Gewins unnd entspringenden Schadens weitläuffig tractiert unnd außgeführt würdet (1624)
Aus Fachtexte
Vollständiger Titel | Rechtlich Bedencken Uber die Frag Ob ein Creditor oder Glaubiger, welcher verschienen Jahren 1622. und 1623. dem Debitori oder Schuldtner an hochgestaigerten oder gar schlimmen und verkehrten Müntzsorten eine gewisse Summen Geldts vorgestreckt und gelihen, an jetzo ... die Bezahlung in jetzigem gangbahren Valor und Werth: und also ein mehrers, als Er außgeben, köndte oder möge von Rechtswegen begeren und einnemmen : Inn welchem Rechtlichen Bedencken, die Materia deß abgehenden Gewins unnd entspringenden Schadens weitläuffig tractiert unnd außgeführt würdet |
---|---|
Übergeordnetes Werk | Rechtlich Bedencken Uber die Frag Ob ein Creditor oder Glaubiger |
Format | Druck |
Autor | Philipp Baumgartner |
Verlag/Drucker | Andreas Aperger |
Erscheinungsort | Augsburg |
Datierung | 1624 |
Sachbereich | Jurisprudenz, Wirtschaft und Handel |
Spezieller Themenbereich | Geld- und Münzwesen |
Anbieter | Bayerische Staatsbibliothek |
Verlinkungen | Zum Digitalisat |
Nur für eingeloggte User:
WorkflowCheck | Nein |
---|---|
Kommentar | |
Unsicherheit | |
Unsicherheit - Lösung | |
Spezialthema-Vorschlag | |
Ortsbezug | |
Verlinkungen (für Bearbeiter) | Exlink:Rechtlich Bedencken Uber die Frag Ob ein Creditor oder Glaubiger (1624)-Zum Digitalisat |
Kommentar zu alchemistisch-Astrologischen Symbolen |