Maximiliani I, Ordnung zu Unterrichtung der offenen Notarien, wie die ihre Aemter üben sollen, zu Cölln 1512. aufgericht. Mit nothwendigen und nützlichen Anmerckungen durchgehendes erkläret und verfasset, also daß darinnen alles dasjenige, was ein Notarius seines Amts halber zu wissen von nöthen hat, deutlich und kürtzlich zu finden; mit einem Anhange etzlicher wolgefaßten Formularien, samt einem nützlichen Register, dem gemeinen Wesen zum besten in Druck gegeben (1691)
Aus Fachtexte
Vollständiger Titel | Maximiliani I, Ordnung zu Unterrichtung der offenen Notarien, wie die ihre Aemter üben sollen, zu Cölln 1512. aufgericht. Mit nothwendigen und nützlichen Anmerckungen durchgehendes erkläret und verfasset, also daß darinnen alles dasjenige, was ein Notarius seines Amts halber zu wissen von nöthen hat, deutlich und kürtzlich zu finden; mit einem Anhange etzlicher wolgefaßten Formularien, samt einem nützlichen Register, dem gemeinen Wesen zum besten in Druck gegeben |
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Übergeordnetes Werk | Ordnung zu Unterrichtung der offenen Notarien |
Format | Druck |
Autor | Maximilian I |
Verlag/Drucker | Tobias Oehrling |
Erscheinungsort | Leipzig |
Datierung | 1691 |
Sachbereich | Jurisprudenz, Rhetorik und Formularbücher |
Anbieter | Göttinger Digitalisierungszentrum |
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